Beachtung und Einhaltung sowie unveränderte Beibehaltung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Grünten, Großer Wald, Deutsche Alpenstraße und Wertachtal" vom 26. Juli 1972!
Keine Eingriffe in kartierte Alpenbiotope am Grünten!
Interner Link: Schützt den Grünten!