Grünten aktuell (Rettenberg-Kranzegg: Schotthalden/Brecheranlage)

Datum der Fotoaufnahme: 9. Oktober 2021

Vom laschen Umgang mit Schwarzbauten

In der Gemeinde Andechs hat ein Bauunternehmer vor vielen Jahren einen Lagerplatz im Landschaftsschutzgebiet errichtet. Ohne Erlaubnis. Das Landratsamt hatte zwar gegen die illegale Nutzung geklagt und auch Recht bekommen, aber nie den Rückbau durchgesetzt. Stattdessen kam man im Kreistag dem Unternehmer entgegen und nahm den Platz aus dem Landschaftsschutzgebiet heraus. Auch andernorts entstehen etwa Parkplätze in einem FFH-Gebiet. Was taugen Vorschriften und Gesetze, wenn die Ämter sie nicht durchsetzen?

(Video: 5 Minuten, 17 Sekunden)

Quelle (11. Juli 2024):

https://www.ardmediathek.de/video/quer-mit-christoph-suess/vom-laschen-umgang-mit-schwarzbauten/br-fernsehen/Y3JpZDovL2JyLmRlL2Jyb2FkY2FzdFNjaGVkdWxlU2xvdC80MDQ2MzI0NzA4MTNfRjIwMjNXTzAxNzQ5M0EwL3NlY3Rpb24vMThmOTZlZWQtMTU1NC00ZTQzLWJhMzEtM2NlNjYyMzg5MGNh

Terminmöglichkeiten

Die Gemeinde Rettenberg hat beim Landratsamt Oberallgäu beantragt, die Grenzen des Landschaftsschutzgebiets "Grünten" zu ändern.

Antrag auf Herausnahme des Betriebs-Bereichs aus dem Landschaftsschutzgebiet incl. Änderungsvorschlag (Rettenberger Gemeinderat, 18. September 2023, TOP Nr. 3)

Der diesbezügliche Antrag befindet sich derzeit in der Prüfung.

Über den Antrag entscheidet letztendlich der Oberallgäuer Kreistag.

In diesem Zusammenhang wären folgende Terminmöglichkeiten denkbar (gewesen):

  • Naturschutzbeirat: möglicherweise im Juni 2024 (nicht öffentlich)
  • Fraktionsführerbesprechung: 1. Juli 2024 (nicht öffentlich)
  • Kreisausschuss: 9 Juli 2024 (öffentlich)
  • Kreistag: 12. Juli 2024 (öffentlich).

Alternativstandort (Betriebsgelände, ohne Brecheranlage)

Der Grünten als Wächter des Allgäus mit all seinen Wanderwegen liegt mir weiterhin sehr am Herzen.

Ich bin der Meinung, dass der bereits vorhandene Betrieb (hier: Flur „Schotthalden), u. a. mit einer Brecheranlage (bereits mobil in Betrieb), nicht in ein Landschaftsschutzgebiet (hier: "Grünten - Großer Wald") gehört.

Außerdem spreche ich mich gegen eine Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung aus.

Ich frage mich, ob innerhalb des Rettenberger Gemeindegebiets oder ggf. darüber hinaus (Interkommunales Gewerbegebiet) eine Fläche für eine Betriebsumsiedlung (Herausnahme des o. g. Betriebs aus dem Landschaftsschutzgebiet „Grünten - Großer Wald“, ohne Brecheranlage) zur Verfügung gestellt werden kann.

Steinbruch bei Wertach

Der Steinbruch bei Wertach (Kalkofen) liegt 5,4 km (Luftlinie) bzw. 8,0 km (Lkw) vom bereits bestehenden Betriebsgelände (Geländeauffüllungen mit Betriebszufahrt, Lagerflächen und Betriebsgebäuden sowie einer mobilen Brecheranlage) und dem zusätzlich geplanten Betriebsgelände (Betriebserweiterung) im Rettenberger Ortsteil Kranzegg (Flur: „Schotthalden“) entfernt.

Im Wertacher Steinbruch wird eine genehmigte Brecheranlage betrieben.

Alternativstandort (Brecheranlage)

Hinzu kommt, dass in 5,4 km Entfernung (Luftlinie) im Steinbruch bei Wertach bereits eine genehmigte Brecheranlage betrieben wird, so dass in Hinblick auf das Allgemeinwohl und die Versorgungssicherheit des Landkreises die Ansiedlung einer weiteren Anlage im hier wesentlich sensibleren Gebiet (LSG, Naturpark) keine Notwendigkeit oder Priorität besitzt:

 

Quelle (30. Januar 2024):

https://kempten.bund-naturschutz.de/fileadmin/kreisgruppen/kempten/Dokumente/2024/Ste_1_2024_BN_LSG_Herausnahme_Schotthalden_f%C3%BCr_Brecheranlage.pdf

Datum der Fotoaufnahme: 9. Oktober 2021

Offene Fragen

Darf man in einem Landschaftsschutzgebiet, zwischen kartierten Flachland-Biotopen, ohne entsprechende Befreiung, Erlaubnis, Genehmigung etc.

  • Material, u. a. von Hochwasserschäden, temporär zwischenlagern?
  • Diese temporären Zwischenlagerungen einebnen und damit in Geländeauffüllungen (incl. Betriebszufahrt, Betriebsgelände mit Lagerfläche und Betriebsgebäuden) umwandeln?
  • Kartierte Flachland-Biotope (hier: naturnahe Hecken) zerstören?

Wer hat das, ggf. seit wann geduldet?

Mandatsträger

Gemeinde Rettenberg

2008 - 2020: Oliver Kunz (CSU)

2020 - heute: Nikolaus Weißinger (CSU)

 

Landkreis Oberallgäu

1996 - 2014: Gebhard Kaiser (CSU)

2014 - 2020: Anton Klotz (CSU)

2020 - heute: Indra Baier-Müller (FW)

Landschafts- und Naturschutz

Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Grünten"

Landkreis Oberallgäu: Naturschutz

Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Grünten, Großer Wald, Deutsche Alpenstraße und Wertachtal"

Download:

Verordnung des Landkreises Oberallgäu über den Schutz des Grüntengebietes, des Großen Waldes, der Deutschen Alpenstraße und des Wertachtales in den Gemarkungen Burgberg, Hindelang, Rettenberg, Sonthofen, Unterjoch und Wertach sowie im gemeindefreien Gebiet des Staatsforstes „Großer Wald“ im Landkreis Oberallgäu vom 26. Juli 1972

Externer Link zum Bayernatlas: Landschaftsschutzgebiete

Zur Bedeutung der Landschaftsschutzgebiete:

https://www.lfu.bayern.de/natur/schutzgebiete/landschaftsschutzgebiete/index.htm

 

Alpen-/Flachlandbiotopkartierung

Vor einigen Jahren wurde in Bayern eine Biotopkartierung durchgeführt. Auch im gesamten Gebiet um den Grünten gibt es zahlreiche, kartierte Alpen- und Flachlandbiotope.

Die Landschaftsschutzgebietsverordnung "Grünten" vom 26. Juli 1972 soll u. a. den Schutz all dieser Alpen- und Flachlandbiotope garantieren:

So gilt: Nicht die Kartierung, sondern die Natur macht eine Fläche zum Biotop. Rechtliche Einschränkungen können sich allerdings ergeben aus

...

Schutzgebietsverordnungen.

Damit sind die genannten rechtlichen Regelungen unabhängig von der Biotopkartierung wirksam. Eine genaue Erfassung der Biotope hat jedoch den Vorteil, ohne zusätzliche Erhebungen vor Ort feststellen zu können, welche Flächen unter diese Bestimmungen oder Verordnungen fallen.

Externe Links zum Bayernatlas: Alpen- und Flachlandbiotopkartierung

Grünten (Nordseite)

Kranzegg: Schotthalden

 

Alpenkonvention - Übereinkommen zum Schutz der Alpen

Die Alpen sind Natur- und Kulturlandschaft, Lebens- und Wirtschaftsraum für 13 Millionen Alpenbewohner in 43 Regionen, wertvollstes Trinkwasserreservoir Europas und wichtiges Tourismusziel. Mit dem 1991 unterzeichneten und 1995 in Kraft getretenen internationalen "Übereinkommen zum Schutz der Alpen", kurz Alpenkonvention, versuchen die Alpenstaaten (Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz, Slowenien) und die Europäische Union in grenzüberschreitender Zusammenarbeit die bedeutendste Bergregion Europas zu schützen und nachhaltig zu entwickeln. Innerhalb Bayerns nimmt das Bayerische Umweltministerium die Koordinierungsfunktion in Angelegenheiten der Alpenkonvention wahr.

Externer Link zur Alpenkonvention

 

Durchsetzbarkeit der Alpenkonvention in Deutschland höchstrichterlich bestätigt

Der BUND Naturschutz (BN) hat vor dem deutschen Bundesverwaltungsgericht die Klagebefugnis für Umweltverbände bei Verletzung Europäischen Rechts erlangt. Im konkreten Fall ging es um die Beschwerde des BN gegen die Verkleinerung des Landschaftsschutzgebiets „Inntal-Süd“, die dem Artikel zum Erhalt von Schutzgebieten der Alpenkonvention widerspricht. Die CIPRA feiert diesen Sieg besonders, da dieser ein Präzedenzfall für die Durchsetzbarkeit der Alpenkonvention in Deutschland darstellen könnte.

Quelle (30. Januar 2023):

https://www.cipra.org/de/news/durchsetzbarkeit-der-alpenkonvention-in-deutschland-hoechstrichterlich-bestaetigt

 

Alpenplan

Er sorgt verbindlich für eine ausgewogene Entwicklung der bayerischen Alpen. Er definiert einerseits Erschließungsräume für Tourismus-, Gewerbeentwicklung und Wohnen und bündelt dort die dafür notwendigen Infrastrukturen. Andererseits bewahrt er unberührte Landschaften für naturnahe Erholung. Als Teil des Landesentwicklungsprogramms teilt er die bayerischen Alpen in drei Zonen (A, B, C) ein.

Externer Link zum Landesentwicklungsprogramm Bayern: Alpenplan

 

Naturpark Nagelfluhkette

Internationales Schutzgebiet

Große Höhenunterschiede, geologische Vielfalt und nachhaltige Alpwirtschaft. Zwischen Allgäu und Bregenzerwald erstreckt sich eine einzigartige Landschaft mit eindrucksvollen Natursehenswürdigkeiten. Seltsame Felsen aus „genageltem Stein“, fließende Berge, bunte Bergblumen, urige Wälder, alte Baumgestalten, seltene Pflanzen und Tiere sowie genussreiche Einkehrmöglichkeiten.

Der Naturpark Nagelfluhkette ist ein internationales Schutzgebiet und der erste länderübergreifende Naturpark zwischen Deutschland und Österreich. Die Fläche von 480 qm reicht vom Großen Alpsee bei Immenstadt über Blaichach und das Gunzesrieder Tal sowie Rettenberg und Burgerg bis hin zum Hohen Ifen.

Der gemeinnützige Verein Naturpark Nagelfluhkette e. V. setzen sich zusammen mit seinem grenzüberschreitenden Netzwerk aus 18 Mitgliedsgemeinden und unter der Leitlinie "Schützen und Nützen" für die nachhaltige Enwicklung dieses Gebiets ein.

Quelle: https://www.alpsee-gruenten.de/naturpark-nagelfluhkette

 

Anmerkung:

Der Bereich „Rettenberg-Kranzegg: Schotthalden/Brecheranlage" liegt innerhalb

  • des Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Grünten"
  • von kartierten Flachlandbiotopen
  • der Alpenkonvention
  • des Alpenplans (Zone A)
  • des Naturparks Nagelfluhkette.

Zwischenbericht (Stand: 10. Mai 2024)

Die vom Rettenberger Gemeinderat am 18. September 2023 gefassten Beschlüsse

  • Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Brecheranlage"
  • Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Brecheranlage"
  • Antrag auf Herausnahme des Betriebs-Bereichs aus dem Landschaftsschutzgebiet incl. Änderungsvorschlag

haben zum Ziel, an dem genannten Standort (Rettenberg-Kranzegg, Flur „Schotthalden“) ein Unternehmen anzusiedeln.

In Bauleitplanverfahren findet eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung statt, d.h. im Laufe des Verfahrens besteht die Möglichkeit, sich gegenüber der Gemeinde Rettenberg zur Bauleitplanung zu äußern.

Die Gemeinde Rettenberg hat beim Landratsamt Oberallgäu beantragt, die Grenzen des Landschaftsschutzgebiets zu ändern. Der diesbezügliche Antrag befindet sich derzeit in der Prüfung.

 

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch das Urteil zur

Klage auf Erteilung eines abgrabungsrechtlichen Vorbescheids im Landschaftsschutzgebiet

(vgl. hierzu: VGH München, Beschluss v. 29.04.2021 – 15 ZB 21.105).

Erfolgsmodell mit Mehrwert: Zuwachs für den Naturpark Nagelfluhkette

Vor einem Jahr wurde das 15-jährige Bestehen des Naturparks Nagelfluhkette gefeiert. Damals waren mit Burgberg, Ofterschwang und Rettenberg drei Oberallgäuer Landkreiskommunen noch in der Warteposition. Jetzt wurden sie offiziell „ins Boot geholt“ und als neue Mitglieder in der Runde begrüßt. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber überreichte die Urkunden beim Festakt in Rettenberg.

Alle bisherigen Mitgliedskommunen begrüßten den Vorstoß der drei „Interessenten“. Rettenbergs Bürgermeister Nikolaus Weißinger war die treibende Kraft, die konsequent Kurs Mitgliedschaft steuerte und im Jahr 2020 den offiziellen Aufnahmeantrag vorlegte. Minister Glauber lobte die Vorarbeit aller Beteiligten: „Hier wurde Tolles geleistet.“ Glauber betonte weiter: „Die bayerischen Naturparke haben die Aufgabe, einzigartige Natur- und Kulturlebensräume zu erhalten. Sie machen die Natur in ihrer großen Vielfalt erlebbar und stärken das Bewusstsein für einen sorgsamen Umgang mit der Umwelt.

 

Quelle (29. Februar 2024):

https://www.merkur.de/bayern/schwaben/allgaeu/erfolgsmodell-mit-mehrwert-zuwachs-fuer-den-naturpark-nagelfluhkette-92862154.html

Naturpark Nagelfluhkette wird größer - auch der Grünten ist dabei

Der Naturpark Nagelfluhkette wächst von 405 auf 480 Quadratkilometer. Von einer "Riesenleistung" spricht Umweltminister Glauber beim Festakt in Rettenberg.

 

Quelle (23. Februar 2024):

https://www.allgaeuer-zeitung.de/allgaeu/immenstadt/naturpark-nagelfluhkette-burgberg-rettenberg-und-ofterschwang-gehoeren-neu-dazu-gruenten-auch_arid-704738

Hinweis

Das bereits bestehende Betriebsgelände (Geländeauffüllungen mit Betriebszufahrt, Lagerflächen und Betriebsgebäuden) und das zusätzlich geplante Betriebsgelände (Betriebserweiterung) befinden sich im Rettenberger Ortsteil Kranzegg (Flur: „Schotthalden“), innerhalb des Landschaftsschutzgebiets (LSG) "Grünten - Großer Wald", zwischen kartierten Flachland-Biotopen.

Eine geplante Brecheranlage in Kranzegg erhitzt die Gemüter

Ein Bauunternehmen bei Kranzegg will erweitern, der Gemeinderat stimmt zu. Der Bund Naturschutz sagt Nein, denn das Vorhaben liegt in einem Schutzgebiet.

 

Quelle (19. Februar 2024):

https://www.allgaeuer-zeitung.de/allgaeu/immenstadt/eine-geplante-brecheranlage-im-gruentengebiet-erhitzt-die-gemueter_arid-703193

Anschauungsbeispiel:

Schottergrube Ottmanach Brecheranlage

(46 Sek.)

Bund Naturschutz Kempten-Oberallgäu: Stellungnahme II

Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Grünten, Großer Wald, Deutsche Alpenstraße und Wertachtal“ durch Änderung der Landschaftsschutzgebietsgrenze anlässlich der Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans „Brecheranlage“ und der entsprechenden Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Schotthalden“. Antrag der Gemeinde Rettenberg.

Wir lehnen das Vorhaben entschieden ab und behalten uns rechtliche Wege und eine öffentliche Diskussion vor.

Wir möchten hierzu nachfragen ob für die bisherigen Aufschüttungen, Bauten und betrieblichen Nutzung des Gebietes Schotthalden samt Betrieb einer Brecheranlage, das nun zur Herausnahme aus dem bestehenden LSG Grünten diskutiert wird, eine Erlaubnis des Landratsamtes besteht?

Falls für die verschiedenen Eingriffe keine Erlaubnis vorliegt, so besteht ggf. seit mehreren Jahren ein Verstoß gegen die o.g. Zwecke und den § 2 der LSG-Verordnung, indem dauerhafte Aufschüttungen und Befestigungen sowie Ablagerungen erfolgten sowie mindestens ein nicht-landwirtschaftlich genutztes Gebäude errichtet wurde. Auch wurden Gehölze außerhalb des Waldes entfernt sowie durch den Betrieb einer Brecheranlage Schallemissionen erzeugt, die das Abspielen von Tonanlagen weit übertreffen.

Eine – nachträgliche – Herausnahme dieses Bereiches aus dem LSG Grünten kann u.A.n. bereits erfolgte Verbotstatbestände nicht „aufheben“, zumal dem Landratsamt Oberallgäu und der Regierung von Schwaben die Vorgänge im Bereich Schotthalden seit mindestens einem Jahr über (nicht durch uns erstellte) Informationen mit Fotodokumentation bekannt sind.

Im „Antrag zur Herausnahme der Fläche des geplanten vorhabensbezogenen Bebauungsplanes (vBP) „Brecheranlage“ aus dem Landschaftsschutzgebiet …“ der Gemeinde Rettenberg an das Landratsamt vom 9.11.2023 bezieht sich die Gemeinde auf Punkt 1. Anlass seiner Begründung auf fragliche Grundvoraussetzungen. Sie argumentiert „einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan aufzustellen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Umschlags- und Aufbereitungsflächen im Bereich einer Brecheranlage zu schaffen. Das aktuelle Betriebsgrundstücke ist mit rund 6.000 bis 7.000 m² nicht mehr ausreichend, es wird daher eine Erweiterung auf die Gesamtfläche von mindestens 15.000 m² angestrebt. Die Flächen werden derzeit neben der bestehenden Nutzung als Intensivgrünland bewirtschaftet …“

Wir bitten daher um Information, ob im bestehenden LSG Grünten im Bereich Schotthalden bereits eine genehmigte bzw. erlaubte Brecheranlage mit Umschlags- und Aufbereitungsflächen besteht?! In den Antragsunterlagen selbst wird dies unter 2.3. sogar durch die Gemeinde thematisiert: „Diese Erlaubnis kann jedoch gemäß § 3, Abs. 2 für das vorliegende Vorhaben nicht erteilt werden. Auch eine Befreiung gemäß § 4 kann nicht ausgesprochen werden“.

Wir bitten das Landratsamt Oberallgäu als Genehmigungsbehörde diesen mehrmals wiederholten und grundlegend widersprüchlichen Sachverhalt (bestehende Bebauung die ggf. nicht genehmigt, erlaubt wurde und nun durch – nachträgliche – Herausnahme aus dem LSG samt Erweiterung behandelt wird) aufzuklären. Denn die Gemeinde führt in Ihrem Antrag beharrlich aus, dass es sich im Gebiet um eine bestehende Brecheranlage handelt, die aus unserer Sicht nur „bestehen“ kann, wenn sie vorher erlaubt oder genehmigt wurde.

 

Quelle (30. Januar 2024):

https://kempten.bund-naturschutz.de/fileadmin/kreisgruppen/kempten/Dokumente/2024/Ste_1_2024_BN_LSG_Herausnahme_Schotthalden_f%C3%BCr_Brecheranlage.pdf

Bund Naturschutz Kempten-Oberallgäu: Stellungnahme I

Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Brecheranlage“ sowie Änderung des Flächennutzungsplans für diesen Bereich

...

Wir lehnen das Vorhaben auf jeder Planungsebne (FNP-Änderung, vBP) entschieden ab und behalten uns rechtliche Wege und eine öffentliche Diskussion vor.

 

Begründung:
Zum Zeitpunkt der jetzigen Beteiligung und Abgabetermin unserer Stellungnahme liegt das Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet „Grünten, Großer Wald, Deutsche Alpenstraße und Wertachtal“. Sowohl im Landschaftsschutzgebiet erkennbar als auch im gültigen FNP angegeben ist der vom vBP betroffene Bereich als landwirtschaftliches Grünland ausgewiesen, in den Randflächen der vBP-Planzeichnung bestehen amtlich kartierte Biotope mit Teilflächen nach §30 BNatschG und §23 BayNatschG, die bereits direkt durch Aufschüttungen, den Bau von Gebäuden und das Aufstellen und den Betrieb einer Brecheranlage geschädigt wurden.
Wir können weder der nachträglichen Genehmigung einer bislang ggf. genehmigungsfrei bestehenden Brecheranlage zustimmen noch der massiven Erweiterung zu einem Gewerbegebiet, das in einem sensiblen Landschaftsschutzgebiet weitere Biotopstrukturen zerstören, beeinträchtigen und den zuvor bestandenen Biotopverbund geschädigt hat und bei Erweiterung zusätzlich stark einschränken wird.
Formal „besteht“ nach unserer Kenntnis derzeit keine „Brecheranlage“ im Planungsgebiet und formal fanden und finden sowohl die Eingriffe als auch die derzeit laufende Bauleitplanung innerhalb der Grenzen des Landschaftsschutzgebietes statt, da eine Herausnahme aus dem LSG bislang nicht erfolgt ist. Wir bitte daher vor einem weiteren Fortschreiten von Planungsschritten um Information zur Rechtmäßigkeit von Geländeaufschüttungen, Errichtung von Gebäuden und den Betriebes einer „semi-mobilen Brecheranlage“ (nach mündlicher Auskunft des Betreibers derzeit etwa 10 Tage im Jahr – ist dies korrekt?) im bereits gewerblich genutzten Ostteil des in einem sensiblen Gebiet liegenden Plangebietes und verweisen hierzu auf das Umweltinformationsgesetz.
Die derzeit auf uns nicht bekannter Rechtsgrundlage betriebene semi-mobile Brecheranlage und
insbesondere die Erweiterungsplanungen bedeuten einen massiven negativen Eingriff in das
sensible LSG. Die Eingriffe zur Herstellung und der dauerhafte Betrieb sind mit den Zwecken und
Zielen der Verordnung des LSGs nicht vereinbar:

...

 

Quelle (22. Januar 2024):

https://kempten.bund-naturschutz.de/fileadmin/kreisgruppen/kempten/Dokumente/2023/Ste_76_2023_vBP_FNP_%C3%84nderung_Brecheranlage_Rettenberg_BN_KE_OA_22012024.pdf

                                                                                                                                             Datum der Fotoaufnahme: Herbst 1978

Bauleitplanung: Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Brecheranlage"

Der Rettenberger Gemeinderat beschloss in seiner öffentlichen Sitzung am 18. September 2023 unter dem Tagesordnungspunkt (TOP)

 

3. Bauleitplanung: Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Brecheranlage"

 

die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Brecheranlage“. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist aus einem, der Niederschrift beigefügten Lageplan ersichtlich. Das Vorhaben befindet sich im Rettenberger Ortsteil Kranzegg (Flur: „Schotthalden“).

Ziele der Planung sind u. a.

  • die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen zur Umsetzung einer Brecheranlage und entsprechender Schüttgutboxen …
  • Stärkung des gewerblichen Standorts durch die Ermöglichung betrieblicher Erweiterung …
  • Berücksichtigung bestehender betrieblicher Strukturen und angrenzender Nutzungen …

Ferner beschloss der Rettenberger Gemeinderat die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Brecheranlage“.

Ziele der Flächennutzungsplanänderung sind u. a.

  • die Darstellung einer gewerblichen Baufläche für die Umsetzung Brecheranlage …
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen …

Gleichzeitig wurde der Erste Bürgermeister beauftragt und ermächtigt, einen Antrag auf Herausnahme des Betriebs-Bereichs aus dem Landschaftsschutzgebiet incl. Änderungsvorschlag beim Landkreis Oberallgäu zu stellen.

Es erfolge ein einstimmiger Beschluss bei einer Enthaltung wegen persönlicher Beteiligung.

 

Quelle (11. Dezember 2023):

https://storage.tramino.net/gemeinde-rettenberg/1300318/18092023-brgerinfo-unterschrieben.pdf

Persönliche Anmerkungen zu dieser Bauleitplanung:

 

Im Landschaftsschutzgebiet "Grünten - Großer Wald" mit kartierten Flachland-Biotopen einen Bebauungsplan "Brecheranlage" zu benennen, halte ich doch für sehr gewagt.

 

Dies umso mehr, weil ich der Meinung bin, dass die Privilegierungstatbestände des § 35 Abs. 1 Nr. 3 und des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB für dieses bereits bestehende und für das zusätzlich geplante Betriebsgelände (Betriebserweiterung) nicht gegeben sind (vgl. hierzu VG Aachen, Urteil vom 12.09.2007 - 6 K 1110/06).

Durchsetzbarkeit der Alpenkonvention in Deutschland höchstrichterlich bestätigt

Der BUND Naturschutz (BN) hat vor dem deutschen Bundesverwaltungsgericht die Klagebefugnis für Umweltverbände bei Verletzung Europäischen Rechts erlangt. Im konkreten Fall ging es um die Beschwerde des BN gegen die Verkleinerung des Landschaftsschutzgebiets „Inntal-Süd“, die dem Artikel zum Erhalt von Schutzgebieten der Alpenkonvention widerspricht. Die CIPRA feiert diesen Sieg besonders, da dieser ein Präzedenzfall für die Durchsetzbarkeit der Alpenkonvention in Deutschland darstellen könnte.

 

Quelle (30. Januar 2023):

https://www.cipra.org/de/news/durchsetzbarkeit-der-alpenkonvention-in-deutschland-hoechstrichterlich-bestaetigt

Datum der Fotoaufnahmen: 9. Oktober 2021

Vorgeschichte

Rettenberg-Kranzegg (Schotthalden): Geländeauffüllungen im Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Grünten - Großer Wald", zwischen kartierten Flachland-Biotopen

Bereits im Sommer 2021 befasste ich mich mit den Geländeauffüllungen im Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Grünten - Großer Wald", zwischen kartierten Flachland-Biotopen. In meinem Blogbeitrag "Grünten aktuell (Sommer/Herbst 2021)" ging ich näher darauf ein:

https://auszeitbegleitung.jimdofree.com/2021/08/03/gr%C3%BCnten-aktuell-sommer-herbst-2021/

Was früher geschah ...

Entsteht ein Gewerbegebiet in Rettenberg? Bürgermeister spricht von "Chance"

 

Quelle (20. Mai 2021):

https://www.allgaeuer-zeitung.de/allgaeu/immenstadt/entsteht-ein-gewerbegebiet-in-rettenberg-buergermeister-spricht-von-chance_arid-294613

Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung "Grünten, Großer Wald, Deutsche Alpenstraße und Wertachtal" (Rettenberg)

 

Quelle (16. Oktober 2015):

https://www.allgaeuhit.de/Oberallgaeu-Sonthofen-Kreistag-bespricht-aktuelle-Themen-in-Sonthofen-Anbau-an-Landratsamt-wegen-48-neuen-Stellen-article10012677.html

Kreis-Umweltausschuss stimmt Plan der Gemeinde Rettenberg zu

 

Quelle (19. November 2012):

https://www.all-in.de/allgaeu/kreis-umweltausschuss-stimmt-plan-der-gemeinde-rettenberg-zu_arid-174091

Die Gemeinde Rettenberg braucht neue Flächen


Quelle (21. Juni 2012):

https://www.all-in.de/wirtschaft/die-gemeinde-rettenberg-braucht-neue-flaechen_arid-166294

Kranzegg: Ja zu Brechanlage im Steinbruch

 

Quelle (20. September 2005):

https://www.all-in.de/allgaeu/oberallgaeu-kempten/kranzegg-ja-zu-brechanlage-im-steinbruch_arid-62468

Wandernder Wall soll Lärm dämmen

 

Quelle (19. August 2004):

https://www.all-in.de/allgaeu/oberallgaeu-kempten/wandernder-wall-soll-laerm-daemmen_arid-52561

Kontakt

Robert Wörz

 

Allgäuer Auszeit-, Labyrinth- und Wegbegleiter

 

Sedelmayerstr. 26 B

87730 Bad Grönenbach

 

Telefon: 0175 / 9724044

eMail: allgaeuerwegbegleiter@web.de

Anfrage

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