Grünten aktuell (Rettenberg-Kranzegg: Schotthalden/Brecheranlage)

Datum der Fotoaufnahme: 9. Oktober 2021

Hinweis:

Das bereits bestehende Betriebsgelände (Geländeauffüllungen mit Betriebszufahrt, Lagerflächen und Betriebsgebäuden) und das zusätzlich geplante Betriebsgelände (Betriebserweiterung) befinden sich im Rettenberger Ortsteil Kranzegg (Flur: „Schotthalden“), innerhalb des Landschaftsschutzgebiets (LSG) "Grünten - Großer Wald", zwischen kartierten Flachland-Biotopen.

Eine geplante Brecheranlage in Kranzegg erhitzt die Gemüter

Ein Bauunternehmen bei Kranzegg will erweitern, der Gemeinderat stimmt zu. Der Bund Naturschutz sagt Nein, denn das Vorhaben liegt in einem Schutzgebiet.

 

Quelle (19. Februar 2024):

https://www.allgaeuer-zeitung.de/allgaeu/immenstadt/eine-geplante-brecheranlage-im-gruentengebiet-erhitzt-die-gemueter_arid-703193

Anschauungsbeispiel:

Schottergrube Ottmanach Brecheranlage

(46 Sek.)

 

Bund Naturschutz Kempten-Oberallgäu: Stellungnahme II

Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Grünten, Großer Wald, Deutsche Alpenstraße und Wertachtal“ durch Änderung der Landschaftsschutzgebietsgrenze anlässlich der Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans „Brecheranlage“ und der entsprechenden Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Schotthalden“. Antrag der Gemeinde Rettenberg.

Wir lehnen das Vorhaben entschieden ab und behalten uns rechtliche Wege und eine öffentliche Diskussion vor.

Wir möchten hierzu nachfragen ob für die bisherigen Aufschüttungen, Bauten und betrieblichen Nutzung des Gebietes Schotthalden samt Betrieb einer Brecheranlage, das nun zur Herausnahme aus dem bestehenden LSG Grünten diskutiert wird, eine Erlaubnis des Landratsamtes besteht?

Falls für die verschiedenen Eingriffe keine Erlaubnis vorliegt, so besteht ggf. seit mehreren Jahren ein Verstoß gegen die o.g. Zwecke und den § 2 der LSG-Verordnung, indem dauerhafte Aufschüttungen und Befestigungen sowie Ablagerungen erfolgten sowie mindestens ein nicht-landwirtschaftlich genutztes Gebäude errichtet wurde. Auch wurden Gehölze außerhalb des Waldes entfernt sowie durch den Betrieb einer Brecheranlage Schallemissionen erzeugt, die das Abspielen von Tonanlagen weit übertreffen.

Eine – nachträgliche – Herausnahme dieses Bereiches aus dem LSG Grünten kann u.A.n. bereits erfolgte Verbotstatbestände nicht „aufheben“, zumal dem Landratsamt Oberallgäu und der Regierung von Schwaben die Vorgänge im Bereich Schotthalden seit mindestens einem Jahr über (nicht durch uns erstellte) Informationen mit Fotodokumentation bekannt sind.

Im „Antrag zur Herausnahme der Fläche des geplanten vorhabensbezogenen Bebauungsplanes (vBP) „Brecheranlage“ aus dem Landschaftsschutzgebiet …“ der Gemeinde Rettenberg an das Landratsamt vom 9.11.2023 bezieht sich die Gemeinde auf Punkt 1. Anlass seiner Begründung auf fragliche Grundvoraussetzungen. Sie argumentiert „einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan aufzustellen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Umschlags- und Aufbereitungsflächen im Bereich einer Brecheranlage zu schaffen. Das aktuelle Betriebsgrundstücke ist mit rund 6.000 bis 7.000 m² nicht mehr ausreichend, es wird daher eine Erweiterung auf die Gesamtfläche von mindestens 15.000 m² angestrebt. Die Flächen werden derzeit neben der bestehenden Nutzung als Intensivgrünland bewirtschaftet …“

Wir bitten daher um Information, ob im bestehenden LSG Grünten im Bereich Schotthalden bereits eine genehmigte bzw. erlaubte Brecheranlage mit Umschlags- und Aufbereitungsflächen besteht?! In den Antragsunterlagen selbst wird dies unter 2.3. sogar durch die Gemeinde thematisiert: „Diese Erlaubnis kann jedoch gemäß § 3, Abs. 2 für das vorliegende Vorhaben nicht erteilt werden. Auch eine Befreiung gemäß § 4 kann nicht ausgesprochen werden“.

Wir bitten das Landratsamt Oberallgäu als Genehmigungsbehörde diesen mehrmals wiederholten und grundlegend widersprüchlichen Sachverhalt (bestehende Bebauung die ggf. nicht genehmigt, erlaubt wurde und nun durch – nachträgliche – Herausnahme aus dem LSG samt Erweiterung behandelt wird) aufzuklären. Denn die Gemeinde führt in Ihrem Antrag beharrlich aus, dass es sich im Gebiet um eine bestehende Brecheranlage handelt, die aus unserer Sicht nur „bestehen“ kann, wenn sie vorher erlaubt oder genehmigt wurde.

 

Quelle (30. Januar 2024):

https://kempten.bund-naturschutz.de/fileadmin/kreisgruppen/kempten/Dokumente/2024/Ste_1_2024_BN_LSG_Herausnahme_Schotthalden_f%C3%BCr_Brecheranlage.pdf

Datum der Fotoaufnahme: 9. Oktober 2021

Bund Naturschutz Kempten-Oberallgäu: Stellungnahme I

Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Brecheranlage“ sowie Änderung des Flächennutzungsplans für diesen Bereich

...

Wir lehnen das Vorhaben auf jeder Planungsebne (FNP-Änderung, vBP) entschieden ab und behalten uns rechtliche Wege und eine öffentliche Diskussion vor.

 

Begründung:
Zum Zeitpunkt der jetzigen Beteiligung und Abgabetermin unserer Stellungnahme liegt das Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet „Grünten, Großer Wald, Deutsche Alpenstraße und Wertachtal“. Sowohl im Landschaftsschutzgebiet erkennbar als auch im gültigen FNP angegeben ist der vom vBP betroffene Bereich als landwirtschaftliches Grünland ausgewiesen, in den Randflächen der vBP-Planzeichnung bestehen amtlich kartierte Biotope mit Teilflächen nach §30 BNatschG und §23 BayNatschG, die bereits direkt durch Aufschüttungen, den Bau von Gebäuden und das Aufstellen und den Betrieb einer Brecheranlage geschädigt wurden.
Wir können weder der nachträglichen Genehmigung einer bislang ggf. genehmigungsfrei bestehenden Brecheranlage zustimmen noch der massiven Erweiterung zu einem Gewerbegebiet, das in einem sensiblen Landschaftsschutzgebiet weitere Biotopstrukturen zerstören, beeinträchtigen und den zuvor bestandenen Biotopverbund geschädigt hat und bei Erweiterung zusätzlich stark einschränken wird.
Formal „besteht“ nach unserer Kenntnis derzeit keine „Brecheranlage“ im Planungsgebiet und formal fanden und finden sowohl die Eingriffe als auch die derzeit laufende Bauleitplanung innerhalb der Grenzen des Landschaftsschutzgebietes statt, da eine Herausnahme aus dem LSG bislang nicht erfolgt ist. Wir bitte daher vor einem weiteren Fortschreiten von Planungsschritten um Information zur Rechtmäßigkeit von Geländeaufschüttungen, Errichtung von Gebäuden und den Betriebes einer „semi-mobilen Brecheranlage“ (nach mündlicher Auskunft des Betreibers derzeit etwa 10 Tage im Jahr – ist dies korrekt?) im bereits gewerblich genutzten Ostteil des in einem sensiblen Gebiet liegenden Plangebietes und verweisen hierzu auf das Umweltinformationsgesetz.
Die derzeit auf uns nicht bekannter Rechtsgrundlage betriebene semi-mobile Brecheranlage und
insbesondere die Erweiterungsplanungen bedeuten einen massiven negativen Eingriff in das
sensible LSG. Die Eingriffe zur Herstellung und der dauerhafte Betrieb sind mit den Zwecken und
Zielen der Verordnung des LSGs nicht vereinbar:

...

 

Quelle (22. Januar 2024):

https://kempten.bund-naturschutz.de/fileadmin/kreisgruppen/kempten/Dokumente/2023/Ste_76_2023_vBP_FNP_%C3%84nderung_Brecheranlage_Rettenberg_BN_KE_OA_22012024.pdf

Bauleitplanung: Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Brecheranlage"

Der Rettenberger Gemeinderat beschloss in seiner öffentlichen Sitzung am 18. September 2023 unter dem Tagesordnungspunkt (TOP)

 

3. Bauleitplanung: Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Brecheranlage"

 

die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Brecheranlage“. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist aus einem, der Niederschrift beigefügten Lageplan ersichtlich. Das Vorhaben befindet sich im Rettenberger Ortsteil Kranzegg (Flur: „Schotthalden“).

Ziele der Planung sind u. a.

  • die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen zur Umsetzung einer Brecheranlage und entsprechender Schüttgutboxen …
  • Stärkung des gewerblichen Standorts durch die Ermöglichung betrieblicher Erweiterung …
  • Berücksichtigung bestehender betrieblicher Strukturen und angrenzender Nutzungen …

Ferner beschloss der Rettenberger Gemeinderat die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Brecheranlage“.

Ziele der Flächennutzungsplanänderung sind u. a.

  • die Darstellung einer gewerblichen Baufläche für die Umsetzung Brecheranlage …
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen …

Gleichzeitig wurde der Erste Bürgermeister beauftragt und ermächtigt, einen Antrag auf Herausnahme des Betriebs-Bereichs aus dem Landschaftsschutzgebiet incl. Änderungsvorschlag beim Landkreis Oberallgäu zu stellen.

Es erfolge ein einstimmiger Beschluss bei einer Enthaltung wegen persönlicher Beteiligung.

 

Quelle (11. Dezember 2023):

https://storage.tramino.net/gemeinde-rettenberg/1300318/18092023-brgerinfo-unterschrieben.pdf

Persönliche Anmerkungen zu dieser Bauleitplanung:

 

Im Landschaftsschutzgebiet "Grünten - Großer Wald" mit kartierten Flachland-Biotopen einen Bebauungsplan "Brecheranlage" zu benennen, halte ich doch für sehr gewagt.

 

Dies umso mehr, weil ich der Meinung bin, dass die Privilegierungstatbestände des § 35 Abs. 1 Nr. 3 und des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB für dieses bereits bestehende und für das zusätzlich geplante Betriebsgelände (Betriebserweiterung) nicht gegeben sind (vgl. hierzu VG Aachen, Urteil vom 12.09.2007 - 6 K 1110/06).

Vorgeschichte

Datum der Fotoaufnahmen: 9. Oktober 2021

Rettenberg-Kranzegg (Schotthalden): Geländeauffüllungen im Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Grünten - Großer Wald", zwischen kartierten Flachland-Biotopen

Bereits im Sommer 2021 befasste ich mich mit den Geländeauffüllungen im Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Grünten - Großer Wald", zwischen kartierten Flachland-Biotopen. In meinem Blogbeitrag "Grünten aktuell (Sommer/Herbst 2021)" ging ich näher darauf ein:

https://auszeitbegleitung.jimdofree.com/2021/08/03/gr%C3%BCnten-aktuell-sommer-herbst-2021/

Was früher geschah ...

Entsteht ein Gewerbegebiet in Rettenberg? Bürgermeister spricht von "Chance"

 

Quelle (20. Mai 2021):

https://www.allgaeuer-zeitung.de/allgaeu/immenstadt/entsteht-ein-gewerbegebiet-in-rettenberg-buergermeister-spricht-von-chance_arid-294613

Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung "Grünten, Großer Wald, Deutsche Alpenstraße und Wertachtal" (Rettenberg)

 

Quelle (16. Oktober 2015):

https://www.allgaeuhit.de/Oberallgaeu-Sonthofen-Kreistag-bespricht-aktuelle-Themen-in-Sonthofen-Anbau-an-Landratsamt-wegen-48-neuen-Stellen-article10012677.html

Kreis-Umweltausschuss stimmt Plan der Gemeinde Rettenberg zu

 

Quelle (19. November 2012):

https://www.all-in.de/allgaeu/kreis-umweltausschuss-stimmt-plan-der-gemeinde-rettenberg-zu_arid-174091

Die Gemeinde Rettenberg braucht neue Flächen


Quelle (21. Juni 2012):

https://www.all-in.de/wirtschaft/die-gemeinde-rettenberg-braucht-neue-flaechen_arid-166294

Kranzegg: Ja zu Brechanlage im Steinbruch

 

Quelle (20. September 2005):

https://www.all-in.de/allgaeu/oberallgaeu-kempten/kranzegg-ja-zu-brechanlage-im-steinbruch_arid-62468

Kontakt

Robert Wörz

 

Allgäuer Auszeit-, Labyrinth- und Wegbegleiter

 

Sedelmayerstr. 26 B

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