Dietmannsried - Reicholzrieder Moos

Meine Rundwanderung (insgesamt ca. 4 km) zum und durch das Reicholzrieder Moos beginne ich beim Musik- und Bürgerheim in Reicholzried, Grönenbacher Str. 3, 87463 Dietmannsried. Entlang der geteerten Fellenbergstr. führt mich der Weg nach ca. 1,3 km zu einem Abzweig und von dort über einen Wiesenweg hinab zum Reicholzrieder Moos. Der Waldpfad durch das Moos ist gut begehbar. Vorbei am Lohbach, der im Moos entspringt und in Nord-Süd-Richtung durch das Moos führt, komme ich auf einen Waldweg. In westlicher Richtung gehe ich über einen Feldweg weiter zur Schwedenstr. und dann über die Alpenstr. zum Ausgangspunkt zurück.

Landschaftsschutzgebiet „Reicholzrieder Moor“

 

Es gilt die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Reicholzrieder Moor“ vom 12. April 1976.

 

Größe: ca. 29,5 ha.


Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist

  • zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
  • wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder
  • wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.

 

Verbote

In diesem Landschaftsschutzgebiet ist es verboten, Veränderungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Landschaft zu verunstalten oder die Natur zu schädigen oder den Naturgenuss zu beeinträchtigen.

Unberührt bleiben u. a. alle notwendigen landwirtschaftlichen, forstlichen und jagdlichen Betriebsmaßnahmen sowie der Unterhalt der Gewässer.

 

Quelle (27. Juli 2020):

https://www.oberallgaeu.org/umwelt-und-natur/naturschutz/lsg-reicholzrieder-moor

Biotopkartierung

 

Vor einigen Jahren wurde im Süden Bayerns eine Biotopkartierung (hier: Flachland) durchgeführt. Bei dieser Gelegenheit erfolgte auch eine Kartierung des Reicholzrieder Moors.

Die Landschaftsschutzgebietsverordnung "Reicholzrieder Moor" vom 12. April 1976 soll u. a. den Schutz dieser Biotope garantieren:

So gilt: Nicht die Kartierung, sondern die Natur macht eine Fläche zum Biotop. Rechtliche Einschränkungen können sich allerdings ergeben aus

  • ...
  • Schutzgebietsverordnungen.

Damit sind die genannten rechtlichen Regelungen unabhängig von der Biotopkartierung wirksam. Eine genaue Erfassung der Biotope hat jedoch den Vorteil, ohne zusätzliche Erhebungen vor Ort feststellen zu können, welche Flächen unter diese Bestimmungen oder Verordnungen fallen.

Moore als Kohlenstoffspeicher

Moore leisten nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt, sondern erfüllen darüber hinaus eine weitere Funktion, die im Zuge des Klimawandels nicht zu unterschätzen ist: Sie sind die effektivsten Kohlenstoffspeicher aller Landlebensräume.

 

Quelle (27. Juli 2020):

https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/moore/moore-und-klimawandel/13340.html