Herbisried-Kornhofen - Ahornbaum

Der Ahornbaum bei Kornhofen steht an einer ganz besonderen Stelle inmitten des Allgäuer Alpenvorlandes. Von ihm aus hat man einen herrlichen Blick zu den Allgäuer Alpen. Diese Weitsicht (und oft auch die Ruhe dort oben) erfreut - neben mir - viele Naturliebhaber.

Ich schätze das Alter des Baumes auf ca. 150 Jahre. Und vermute, dass er nach dem Deutsch-Französischen Krieg (1871/72) gepflanzt worden ist. Die Anhöhe hat die Flurbezeichnung „Auf der Wacht“. In topographischen Karten ist in der Nähe des Baumes eine Höhenangabe mit 769,3 m NHN dargestellt. Vor einiger Zeit wurde an diesem Baum eine Schaukel angebracht. Deshalb wird er auch als „Schaukelbaum“ bezeichnet.

Das allgemeine Betretungsrecht und seine Grenzen

Auf dem Weg zum und während meines Aufenthalts beim Ahornbaum gilt folgendes:

Ich

  • achte die gesetzlichen Betretungsverbote
  • betrete die landwirtschaftliche Fläche (Grünland: Weide bzw. Wiese) nur in der Zeit außerhalb des Aufwuchses und der Beweidung, d.h. ab dem Einsetzen der Vegetation im Frühjahr bis zur Winterruhe im Herbst, und nur zur Erholung und zum Zwecke des Naturgenusses
  • gehe - sofern abgemäht bzw. abgeweidet - nur auf direktem bzw. kürzestem Pfad zwischen Kornhofen und dem Ahornbaum und zurück
  • nehme auf die Belange von Grundstückseigentümer und Pächter Rücksicht
  • nehme meinen Hund an die Leine und seinen Kot wieder mit
  • stelle mein Bike bzw. Fahrrad unten in Kornhofen ab
  • vermeide - zum Schutz der Kühe - jeglichen Abfall
  • verzichte auf das Befahren und Reiten der gesamten landwirtschaftlichen Fläche
  • verzichte - bei eingezäunter Weide - auf mein allgemeines Betretungsrecht und lasse die Kühe in Ruhe grasen.

Bitte tun Sie es mir gleich. Eigentümer und Pächter der dortigen Weide bzw. Wiese sind uns allen dafür sehr dankbar. Und sichern uns dann dieses eingeschränkte Betretungsrecht weiterhin zu.

 

Hinweise:

Wer landwirtschaftliche Flächen entgegen der Verbote betritt bzw. außerhalb geeigneter Wege mit dem Fahrrad fährt oder reitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Gleiches gilt für Verunreinigungen.