Grünten aktuell (Frühjahr/Sommer 2022)

Wegebau zur Alpe Gund/Grüntenhaus

Bürgerstammtisch der Unabhängigen Liste Burgberg (ULB)

Am Donnerstag, 7. Juli 2022, findet um 19 Uhr der Bürgerstammtisch der Unabhängigen Liste Burgberg (ULB) in der Alpe Weiherle statt.
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Aus aktuellem Anlass wird auch der Besitzer des Grüntenhauses Herr Kollmann für Fragen zur Verfügung stehen.
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Quelle (1. Juli 2022):

https://gemeinde-burgberg.de/wp-content/uploads/2022/06/Burgberger_Mitteilungsblatt_Ausgabe-12-INTERNET.pdf

 

Der Weg zum Grüntenhaus erhitzt die Gemüter

Geplanter Wegebau am Grünten

Von der Alpe Weiherle bei Burgberg geht erst ein asphaltierter Weg Richtung Grüntenhaus.Später steigt er steil an und führt größtenteils durch den Wald. Neben dem Schotterpfad liegen auch umgestürzte und gefällte Bäume.

Der Grundstücksbesitzer will den Weg befahrbar machen, weil die Bergunterkunft saniert werden muss. Nicht alle Wanderer zeigen dafür Verständnis.

Es war vor wenigen Wochen ein Aufregerthema im Gemeinderat Burgberg: Zum 1535 Meter hoch gelegenen Grüntenhaus hoch soll ein drei Meter breiter Schotterweg geebnet werden. Das wünscht sich der Grundstücksbesitzer, Familie Kollmann aus Weitnau. Was aber sagen Wanderer, die dort unterwegs sind, zu diesem Vorhaben? Und warum ist der Umbau für Kollmanns wichtig?

 

Quelle (11. Juni 2022):

https://www.allgaeuer-zeitung.de/allgaeu/immenstadt/weg-zum-gruentenhaus-von-burgberg-aus-diskussionen-um-fahrbahn_arid-431941

 

Erschließungsweg für das Grüntenhaus

Burgberg

MITTEILUNGSBLATT

Freitag, 20. Mai 2022 - Ausgabe 10

Aus dem Gemeinderat

Das von Carl Hirnbein Mitte des 19. Jahrhunderts errichtete Grüntenhaus soll einen Erschließungsweg bekommen. Eigentümer Werner Kollmann stellte die Pläne persönlich dem Gemeinderat vor. Als Begründung nennt die Eigentümerfamilie den hohen Sanierungsbedarf des historischen Gebäudes und den Erhalt der direkt angrenzenden Alpe Gund. Herr Kollmann verwies zudem auf die bedeutend bessere Erreichbarkeit von hohen Hanglagen durch den Wegneubau. Insbesondere die Jagd sowie die Wald- und Forstbewirtschaftung würde davon profitieren. Weiter könnte die Wildbachverbauung des an der Wegetrasse angrenzenden Wustbachs sichergestellt und kontrolliert werden. Der Ausbau soll eine maximale Breite von drei Metern nicht überschreiten und als Schotterweg hergestellt werden. Die geplante Wegetrasse verläuft durch Schutzwaldgebiet und somit ist eine Abwägung der Vor- und Nachteile legitim und zwingend notwendig. Bevor der Gemeinderat eine finale Stellungnahme abgeben wird, soll zunächst das Ausmaß der Baumaßnahme in Bezug auf Schutzwald und Landschaftsbild nochmals genauer dargestellt und geprüft werden. In einer der nächsten Sitzungen wird dann der Gemeinderat eine positive oder negative Bewertung des Projekts abgeben. Die Baugenehmigung erteilt schlussendlich nach Einbeziehung aller notwendigen naturfachlichen Prüfungen das Landratsamt.

 

Quelle (20. Mai 2022):

https://gemeinde-burgberg.de/wp-content/uploads/2022/05/22035100_Mitteilungsblatt-Burgberg-Ausgabe-10_INTERNET.pdf

Landschaftsschutzgebiet "Grünten" - Alpenbiotopkartierung - FFH-Gebiet "Grünten" - Alpenplan

Landschaftsschutzgebiet "Grünten"

 

Landkreis Oberallgäu:

Download:

Verordnung des Landkreises Oberallgäu über den Schutz des Grüntengebietes, des Großen Waldes, der Deutschen Alpenstraße und des Wertachtales in den Gemarkungen Burgberg, Hindelang, Rettenberg, Sonthofen, Unterjoch und Wertach sowie im gemeindefreien Gebiet des Staatsforstes „Großer Wald“ im Landkreis Oberallgäu vom 26. Juli 1972

Externer Link zum Bayernatlas: Landschaftsschutzgebiete

 

Im Zusammenhang mit dem LSG "Grünten" ist mir u. a. folgendes besonders wichtig:

  • Die Erhaltung und Entwicklung von Landschaft und Natur liegt mir sehr am Herzen.
  • Landschaft, Natur und Umwelt brauchen unseren Schutz.
  • Die natürlichen Lebens­grundlagen sollen erhalten bleiben.
  • Boden, Luft und Wasser sowie Pflanzen, Tiere und deren Lebensräume müssen auf Dauer geschützt werden, damit auch zukünftige Generationen sie noch erleben und genießen können.
  • Zum Schutz von Landschaft, Natur und Umwelt gibt es konkrete Rechtsvorschriften.
  • Dafür zuständig ist vorrangig das Landratsamt (hier: Oberallgäu), u. a. als Untere Naturschutzbehörde.
  • Landschaft und Natur dienen als Lebensgrundlage für die Menschen und sollen als Voraussetzung für ihre Erholung gesichert werden.
  • Das umfangreiche Aufgabengebiet des Arten-, Landschafts- und Naturschutzes soll die Artenvielfalt der heimischen Pflanzen- und Tierwelt bewahren und die Schönheit dieser abwechslungsreichen Landschaft (hier: Allgäu) erhalten.
  • Die vielfältigen Naturräume mit sehr hoher Biotopausstattung sollen für die nachfolgenden Generationen, vor allem aber als Lebensraum für gefährdete Pflanzen und Tiere, erhalten werden.

Das Bayerische Naturschutzgesetz sieht u. a. folgende Schutzgebiete vor:

  • Landschaftsschutzgebiete
    • Größere Landschaftsräume, deren Charakter und Erholungswert sowie Naturhaushalt erhalten und wo nötig entwickelt und Schäden verhindert oder behoben werden sollen.
    • Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Landschaft und Natur erforderlich ist
      • zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
        • einschließlich des Schutzes von Lebensräumen und Lebensstätten bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten,
      • wegen der Eigenart, Schönheit und Vielfalt
      • oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.
  • Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Grünten, Großer Wald, Deutsche Alpenstraße und Wertachtal" vom 26. Juli 1972
  • In diesem Schutzgebiet ist es verboten, Veränderungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Landschaft zu verunstalten, die Natur zu schädigen oder den Naturgenuss zu beeinträchtigen.
  • Für bestimmte Vorhaben innerhalb des Schutzgebietes wird eine gesonderte Erlaubnis des Landratsamtes (hier: Oberallgäu) als Untere Naturschutzbehörde benötigt.
  • Einer solchen Erlaubnis bedarf unter anderem, wer bauliche Anlagen jeglicher Art ändert oder errichtet, landschaftsprägende Elemente wie Bäume, Findlinge oder Felsbrocken, Gehölze oder Sträucher beseitigt oder Rundfunk- bzw. Tonwiedergabegeräte so laut spielen lässt, dass andere gestört oder Tiere beunruhigt werden können.

Zur Bedeutung der Landschaftsschutzgebiete:

https://www.lfu.bayern.de/natur/schutzgebiete/landschaftsschutzgebiete/index.htm

 

Alpenbiotopkartierung

Vor einigen Jahren wurde im Süden Bayerns eine Alpenbiotopkartierung durchgeführt. Auch im gesamten Gebiet um den Grünten gibt es zahlreiche, kartierte Alpenbiotope.

Die Landschaftsschutzgebietsverordnung "Grünten" vom 26. Juli 1972 soll u. a. den Schutz all dieser Alpenbiotope garantieren:

So gilt: Nicht die Kartierung, sondern die Natur macht eine Fläche zum Biotop. Rechtliche Einschränkungen können sich allerdings ergeben aus

  • ...
  • Schutzgebietsverordnungen.

Damit sind die genannten rechtlichen Regelungen unabhängig von der Biotopkartierung wirksam. Eine genaue Erfassung der Biotope hat jedoch den Vorteil, ohne zusätzliche Erhebungen vor Ort feststellen zu können, welche Flächen unter diese Bestimmungen oder Verordnungen fallen.

Auf der Südwestseite des Grünten (zwischen Burgberg, Grüntenhaus und Übelhorn) verdichten sich die kartierten Alpenbiotope.

Externe Links zum Bayernatlas: Alpenbiotopkartierung

 

FFH-Gebiet "Grünten"

Das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet 8427-301 „Grünten“ wurde in den vergangenen Jahren von Experten kartiert, inventarisiert und bewertet. Die Ergebnisse wurden in einem für Behörden verbindlichen Managementplan zusammengefasst.

Die rechtliche Grundlage zur Ausweisung und Kartierung des Gebietes sowie zur Aufstellung des Managementplans stellt § 32 Abs. 3 Satz 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Flora-Fauna-Habitat Richtlinie (FFHRL) dar.

Der Managementplan des 147 Hektar großen FFH-Gebiets „Grünten“ wurde am 22. November 2018 durch den „Runden Tisch“ öffentlich vorgestellt und diskutiert.

Der Entwurf des Managementplans lag im Zeitraum vom 2. Mai bis 31. Mai 2019 öffentlich aus.

Im Managementplan stellen die beauftragten Gutachter bei den gebietsbezogenen Beeinträchtigungen unter „Tourismus“ fest:

Das FFH-Gebiet zählt aufgrund der guten Infrastruktur (Bergbahn, zahlreiche Wanderwege, Skilifte, bewirtschaftete Alphütten) zu einem touristisch stark frequentierten Gebiet sowohl im Sommer als auch im Winter. Zur Sicherung des Erhalts der erfassten LRT und Anhang Arten sowie der weiteren genannten naturschutzfachlich bedeutsamen Arten und Biotope auch im Hinblick auf ihre Qualität ist von einer infrastrukturellen Erweiterung des Gebiets und des engeren Umfelds abzusehen.

Externe Links zum Bayernatlas: FFH-Gebiet

Externe Links zum Bayernatlas: Alpenbiotopkartierung und FFH-Gebiet

 

Alpenplan

Er sorgt verbindlich für eine ausgewogene Entwicklung der bayerischen Alpen. Er definiert einerseits Erschließungsräume für Tourismus-, Gewerbeentwicklung und Wohnen und bündelt dort die dafür notwendigen Infrastrukturen. Andererseits bewahrt er unberührte Landschaften für naturnahe Erholung. Als Teil des Landesentwicklungsprogramms teilt er die bayerischen Alpen in drei Zonen (A, B, C) ein.

Externer Link zum Landesentwicklungsprogramm Bayern: Alpenplan Blatt 1

Fahrweg zum Grüntenhaus sorgt für Diskussionen

Alphütte schwer erreichbar

45 Bäume oder "bestimmt mehr" müssten weg: Fahrweg zum Grüntenhaus sorgt für Diskussionen

Das Grüntenhaus war 1854 das erste Berg-Gasthaus im Allgäu. Carl Hirnbein hat es erbauen lassen nach Vorbildern aus der Schweiz. Heute geht dorthin nur ein Pfad durch den Wald bis auf eine Höhe von 1535 Metern.

Der Pfad zum ältesten Berg-Gasthof im Allgäu soll als Schotterweg ausgebaut werden. Was der Grund dafür ist und warum eine Materialseilbahn nicht gewählt wird.

Die Grüntenhütte an der Nordseite des „Wächter des Allgäus“ macht immer wieder von sich reden: Sie soll saniert werden im Rahmen eines umfassenden Modernisierungskonzepts mit Ganzjahres-Gondelbahn an der Nordseite des Bergs. (Lesen Sie auch: Grünten-Projekt Rettenberg: Vier klagen gegen den Neubau). Jetzt aber lenkt das Grüntenhaus die Blicke auf die Südseite, Richtung Burgberg: Das erste Berghotel im Allgäu, fertiggestellt 1854 muss saniert werden. Die Krux daran: Es gibt keinen Fahrweg hoch zum Grüntenhaus und zur benachbarten Alpe Gund, sondern nur einen steilen Fußpfad. Das möchte die Besitzerfamilie nun aber ändern.

 

Quelle (15. Mai 2022):

https://www.allgaeuer-zeitung.de/allgaeu/immenstadt/gewuenscht-ein-fahrweg-zum-burgberger-gruentenhaus_arid-420763

Wegebau zur Alpe Gund/Grüntenhaus

Am Montag, 09.05.2022, 19.00 Uhr, findet im

Markthaus Burgberg

Rettenberger Straße 2    
87545 Burgberg

eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates, u. a. mit folgenden Tagesordnungspunkten:

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2. Kollmann - Wegebau zur Alpe Gund/Grüntenhaus
3. Naturpark Nagelfluh - Antrag auf Mitgliedschaft

statt.

Quelle (4. Mai 2022):

https://gemeinde-burgberg.de/rathaus-burgberg/gemeinderat-sitzungen/

Datum der Fotoaufnahme: Herbst 1978

Alpweg bzw. Fahrstraße zur Alpe Gund (Grüntenhaus) - Stellungnahmen aus den Jahren 2004 und 2008

Pressemitteilung

Planungen für Alpweg zum Grüntenhaus - Natur- und Heimatschutzvereine gegen den Verbau des beliebten Wandergebietes am Symbolberg des Allgäus

Quelle (15. Dezember 2008):

https://kempten.bund-naturschutz.de/fileadmin/kreisgruppen/kempten/Dokumente/Presse/Pressemeldung_Alpweg_Gruenten_neu.pdf

 

Alpweg Alpe Gund am Grünten, Gemeinde Burgberg, Landkreis Oberallgäu

Der Bund Naturschutz lehnt die Wegeerschließung auf die Alpe Gund / Grüntenhaus aus naturschutzfachlichen Bedenken und grundsätzlichen Erwägungen ab.

Quelle (9. Dezember 2004):

https://kempten.bund-naturschutz.de/fileadmin/kreisgruppen/kempten/Dokumente/Stellungnahmen/Ste_BN_Alpweg_Gruenten.pdf

 

Der Deutsche Alpenverein lehnt das Vorhaben des Eigentümers grundsätzlich ab, eine Fahrstraße auf die Alpe Gund am Grünten zu bauen.

Quelle:

https://kempten.bund-naturschutz.de/fileadmin/kreisgruppen/kempten/Dokumente/Stellungnahmen/Ste_DAV_Gruentenhaus.pdf

Dieser Blogbeitrag entspricht dem Stand vom 1. Juli 2022.

Kontakt

Robert Wörz

 

Allgäuer Auszeit-, Labyrinth- und Wegbegleiter

 

Sedelmayerstr. 26 B

87730 Bad Grönenbach

 

Telefon: 0175 / 9724044

eMail: allgaeuerwegbegleiter@web.de

Anfrage

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